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Allgemeine Geschäftsbedingungen

⚠ Entwurf — vor Veröffentlichung an euren tatsächlichen Betrieb anpassen (Firmenname, Anzahlungshöhe, Gerichtsstand) und durch eine juristische Fachperson prüfen lassen. AGB sind nur wirksam, wenn der Kunde vor Vertragsschluss auf sie hingewiesen wird und sie einsehen kann.

1. Geltungsbereich & Vertragsparteien

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Tätowierungs- und Beratungsleistungen, die im Studio [Firmenname / Rechtsträger] (nachfolgend „Studio") erbracht werden.

Der Vertrag über die Leistung kommt zwischen dem Kunden und dem Studio zustande; das Studio rechnet die Leistung gegenüber dem Kunden ab. Die Tätowierungen werden durch selbständig tätige Tattoo-Artists ausgeführt, die das Studio zur Erfüllung des Auftrags beizieht. Für die fachliche Gestaltung und Ausführung der Tätowierung ist der jeweilige Tattoo-Artist verantwortlich (siehe Ziffer 7).

2. Vertragsabschluss & Inkrafttreten

Ein verbindlicher Termin entsteht erst mit der Bestätigung durch das Studio und der Leistung der Anzahlung. Mit der Leistung der Anzahlung anerkennt der Kunde diese AGB; sie treten in diesem Zeitpunkt in Kraft und bleiben für den gesamten Auftrag verbindlich.

3. Anzahlung

Zur Reservierung eines Termins ist eine Anzahlung von [z. B. CHF … bzw. 20–30 % des vereinbarten Preises] zu leisten. Die Anzahlung wird bei Durchführung der Tätowierung an den Endpreis angerechnet. Sie gilt als Entschädigung für die Reservierung des Termins sowie für Vorbereitung und Entwurf.

4. Terminabsage, Verschiebung & Nichterscheinen

Absagen und Verschiebungen haben in Textform (z. B. E-Mail oder Nachricht) zu erfolgen. Massgebend ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Studio. Es gelten folgende Regelungen:

  • Absage mindestens 7 Tage vor dem Termin: Die Anzahlung wird nicht in bar zurückerstattet, sondern in Form eines Gutscheins in Höhe der Anzahlung gutgeschrieben. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
  • Absage weniger als 7 Tage vor dem Termin: Die Anzahlung verfällt vollständig. Es erfolgt weder eine Rückerstattung noch die Ausstellung eines Gutscheins.
  • Absage weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder Nichterscheinen: Der vollständige vereinbarte Betrag für den reservierten Termin wird zur Zahlung fällig.

Bei nachweislich schwerwiegenden und unvorhersehbaren Ereignissen (z. B. Erkrankung mit ärztlichem Attest, Todesfall einer nahestehenden Person oder vergleichbare Härtefälle) wird gegen Vorlage eines geeigneten Nachweises (z. B. ärztliches Zeugnis) auch bei kurzfristiger Absage ein Gutschein in Höhe der Anzahlung ausgestellt.

5. Gutscheine

Gutscheine sind ab Ausstellung [z. B. 2 Jahre] gültig und können ausschliesslich mit Leistungen des Studios verrechnet werden. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Verlust oder Diebstahl eines Gutscheins liegt im Verantwortungsbereich des Kunden.

6. Preise & Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung kommunizierten Preise in Schweizer Franken (CHF). Die Restzahlung ist nach Abschluss der Tätowierung fällig, Zahlung per [bar / Karte / TWINT].

7. Haftung

Die Tätowierung wird fachlich eigenverantwortlich durch den jeweiligen selbständigen Tattoo-Artist ausgeführt. Dieser trägt die fachliche Verantwortung für Gestaltung, Ausführung und Nacharbeiten. Das Studio stellt die hygienischen und betrieblichen Voraussetzungen für die Tätigkeit der Artists bereit.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Studios auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, auch für beigezogene Hilfspersonen (Art. 100 und Art. 101 OR). Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt in jedem Fall bestehen und kann nicht wegbedungen werden.

Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht, wenn die Tätowierung fachgerecht ausgeführt wurde; das subjektive Gefallen des Ergebnisses begründet keinen Mangel.

8. Gesundheit & Mitwirkung des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, vor der Tätowierung wahrheitsgemäss über relevante gesundheitliche Umstände zu informieren (insbesondere Allergien, Blutgerinnungsstörungen, Hauterkrankungen, Schwangerschaft sowie die Einnahme von Medikamenten wie Blutverdünnern). Eine Tätowierung unter Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln wird nicht durchgeführt; in diesem Fall gilt der Termin als nicht eingehalten (Ziffer 4).

9. Mindestalter & Einwilligung

Tätowiert wird ausschliesslich ab vollendetem 18. Lebensjahr. Vor der Tätowierung ist ein gültiger amtlicher Ausweis vorzulegen sowie eine Einverständnis- und Aufklärungserklärung zu unterzeichnen.

10. Nachsorge

Der Kunde erhält eine Pflegeanleitung und ist verpflichtet, diese zu befolgen. Für Schäden, die auf unsachgemässe Nachpflege oder eigenes Verhalten des Kunden zurückzuführen sind (z. B. Kratzen, Sonneneinstrahlung, Bade-/Saunabesuche), wird keine Haftung übernommen.

11. Datenschutz

Personen- und Gesundheitsdaten werden ausschliesslich zur Vertragsabwicklung erhoben und nach den Vorgaben des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) bearbeitet. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

12. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist [Ort], soweit gesetzlich zulässig.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Stand: [Datum]

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